um das Ziel des PARK(ing) Days nicht zu diskreditieren, aber auch um euch nicht in
Schwierigkeiten zu bringen. Im Zweifelsfall erspart ihr euch Ärger mit dem Ordnungsamt
oder der Polizei und es hilft allen, den PARK(ing) Day entspannt und friedlich zu
gestalten.
Drei verschiedene Möglichkeiten bieten sich an, einen PARK zu organisieren: die
"Sondernutzung" (A), die "Versammlung" (B) oder die "Eilversammlung" (C). Wie das
geht, steht hier:
A) SONDERNUTZUNG
Stellplätze im öffentlichen Raum dürfen mit einer Sondernutzungserlaubnis für andere
Zwecke genutzt werden. Im Fall des PARK(ing) Days wäre die Sondernutzung eine
"Infoveranstaltung" mit Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums. Die
Genehmigung erteilt das Ordnungsamt (Verkehrsüberwachung und
Veranstaltungsstelle: Frau Cornelia Heyner, Tel. 0341 123-8693). Das Antrags-Formular
gibt's weiter unten zum Herunterladen. Eine Sondernutzungserlaubnis kostet Gebühren.
Die Sondernutzung muss i.d. Regel 14 Tage, spätestens aber 72 Stunden vorher
beantragt werden.
B) VERSAMMLUNG
Meldet eine "Versammlung unter freiem Himmel/ Kundgebung" bei der
Veranstaltungsstelle des Ordnungsamts an. Das Formular mit weiteren amtlichen
Hinweisen findet ihr zum Herunterladen hier auf der Seite. Informationen und
Anmeldung: Ordnungsamt der Stadt Leipzig, Verkehrsüberwachung und
Veranstaltungsstelle (Peter Reinert, Tel. 0341 123-8696 | Cornelia Heyner, Tel. 0341
123-8693 | Fax 0341 123-8695)
Zu den Begriffen: "Versammlung" meint die "Zusammenkunft von mind. zwei Personen
zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen
Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Sie ist öffentlich, wenn die
Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist."
"Bekanntgabe" meint die "Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeitpunkt und Thema
der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis."
Zum Ablauf: "Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor
deren Bekanntgabe angemeldet werden."