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Manual zur
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Manual zur
PARK-Gestaltung
PARK(ing) Day Leipzig
Die Aktion
Euer PARK
Anmeldung

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1. PARK(ing) Day | Die Aktion
Parklücken einen Tag lang in PARKs verwandeln
Freiräume schaffen, wo sonst Fahrzeuge stehen – weltweit nutzen Aktivist_innen,
Künstler_innen und Bürger_innen den PARK(ing) Day um ihre Stadt zu gestalten. Sie
besetzen einen Teil des öffentlichen Raumes und machen Parklücken vorübergehend zu
bunten, belebten Zwischenräumen: offen und begehbar, zugänglich für alle.
Mit euren Einfällen schafft ihr gemeinsam Aufmerksamkeit für eine andere Nutzung von
Straßen und Plätzen. Die Aktionen am PARK(ing) Day zeigen, wie stark der öffentliche
Raum in unseren Städten von Autos bestimmt wird.
Auch in Leipzig gibt es den PARK(ing)-Day
Für einige Stunden an diesem Samstag werden PKW-Stellplätze zu autofreien Bereichen.
PARKs, temporär umgestaltete Parklücken, laden zum Verweilen ein. In diesen Lücken
entsteht Raum für Kommunikation und Muße.
Einen Tag oder einige Stunden lang werden PKW-Stellplätze anders genutzt als sonst:
PARKs, temporär umgestaltete Parklücken, laden zum Verweilen und Unterhalten ein.
Der PARK(ing) Day wurde initiiert von „Rebar“, einem kreativen Kollektiv aus San
Franciso. Das war im Jahr 2005, seit dem beteiligen sich jedes Jahr in vielen Städten der
Welt immer mehr Menschen an diesem Aktions-Tag. In diesem Manual erfährst du, wie
du mitmachen kannst und was die Idee des PARK(ing) Day ist.

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2. PARK(ing) Day | Euer PARK
Es ist eure Stadt
Gestaltet gemeinsam mit Freund_innen eine Parklücke zu einem PARK um! Auch als
Initiative, Familie, Jugendgruppe, Verein, Schulklasse etc. könnt ihr mitmachen.
Einsetzen, umsetzen, hinsetzen. Damit Leipzig zumindest an diesem Tag grüner, ruhiger
und entspannter ist. Also einfach lebenswerter.
Dabei steht euch völlig frei, auf welche Art ihr euren PARK zu einer kleinen autofreien
Zone macht. Egal ob Rasenflächen, Blumen, Hängematten, Bänke, Stühle, Strandkörbe
oder was sonst noch zum Ausruhen und Verweilen einlädt – gestaltet euren PARK, wie
es euch gefällt.
Es ist eure Aktion
Picknicken, spielen, eine Lesung oder ein Straßenkonzert genießen, ruhen, reden – es
liegt an euch, was aus einer Lücke werden kann.
Die Ergebnisse und den Weg dahin dokumentiert eine Fotografin. Auf parking-day-
leipzig.de werden die Bilder zu sehen sein. Dort könnt ihr entscheiden, welcher PARK
der schönste/kreativste ist und einen Preis bekommt.
Mehr zum PARK(ing) Day Leipzig findet ihr auf den Seiten von parking-day-leipzig.de,
Informationen zum internationalen Aktions-Tag gibt’s auf parkingday.org.

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3. PARK(ing) Day | Anmeldung
Bevor ihr eine Parklücke besetzt, macht euch ein paar Dinge klar –
um das Ziel des PARK(ing) Days nicht zu diskreditieren, aber auch um euch nicht in
Schwierigkeiten zu bringen. Im Zweifelsfall erspart ihr euch Ärger mit dem Ordnungsamt
oder der Polizei und es hilft allen, den PARK(ing) Day entspannt und friedlich zu
gestalten.
Drei verschiedene Möglichkeiten bieten sich an, einen PARK zu organisieren: die
"Sondernutzung" (A), die "Versammlung" (B) oder die "Eilversammlung" (C). Wie das
geht, steht hier:
A) SONDERNUTZUNG
Stellplätze im öffentlichen Raum dürfen mit einer Sondernutzungserlaubnis für andere
Zwecke genutzt werden. Im Fall des PARK(ing) Days wäre die Sondernutzung eine
"Infoveranstaltung" mit Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums. Die
Genehmigung erteilt das Ordnungsamt (Verkehrsüberwachung und
Veranstaltungsstelle: Frau Cornelia Heyner, Tel. 0341 123-8693). Das Antrags-Formular
gibt's weiter unten zum Herunterladen. Eine Sondernutzungserlaubnis kostet Gebühren.
Die Sondernutzung muss i.d. Regel 14 Tage, spätestens aber 72 Stunden vorher
beantragt werden.
B) VERSAMMLUNG
Meldet eine "Versammlung unter freiem Himmel/ Kundgebung" bei der
Veranstaltungsstelle des Ordnungsamts an. Das Formular mit weiteren amtlichen
Hinweisen findet ihr zum Herunterladen hier auf der Seite. Informationen und
Anmeldung: Ordnungsamt der Stadt Leipzig, Verkehrsüberwachung und
Veranstaltungsstelle (Peter Reinert, Tel. 0341 123-8696 | Cornelia Heyner, Tel. 0341
123-8693 | Fax 0341 123-8695)
Zu den Begriffen: "Versammlung" meint die "Zusammenkunft von mind. zwei Personen
zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen
Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung. Sie ist öffentlich, wenn die
Teilnahme nicht auf einen individuell feststehenden Personenkreis beschränkt ist."
"Bekanntgabe" meint die "Mitteilung des Veranstalters von Ort, Zeitpunkt und Thema
der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis."
Zum Ablauf: "Versammlungen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor
deren Bekanntgabe angemeldet werden."

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C) EILVERSAMMLUNG
Wer diese Information nicht mehr rechtzeitig liest und sich erst am Samstag, den
17.09.2011, kurzfristig zur Teilnahme am PARK(ing) Day entschließt, macht eine
Eilversammlung. Denn: "Entsteht der Anlass für eine geplante Versammlung kurzfristig
(Eilversammlung), ist die Versammlung spätestens mit der Bekanntgabe beim
Ordnungsamt/ Veranstaltungsstelle oder bei der Polizei anzuzeigen."
Meldet also in diesem Fall die Eilversammlung mit einem Anruf dem Ordnungsamt oder
der Polizei. Benennt den Anlass der Eilversammlung [Aktionstag PARK(ing) Day Leipzig −
Ziel ist die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung zum Thema nachhaltige
Mobilität und Nutzung des öffentlichen Raums. Es geht darum Passanten aktiv
anzusprechen, sie zu informieren und mit ihnen ins Gespräch zu kommen.], und gebt
den Ort der Spontanversammlung sowie einen Ansprechpartner an. Ordnungsamt,
Verkehrsüberwachung und Veranstaltungsstelle: Tel. 0341 123-8696
Polizeidirektion Leipzig: Tel. 0341 966-0
Was ist ein Parkplatz/ eine Stellfläche?
Der Parkplatz zählt zu den Anlagen des ruhenden Verkehrs und dient als Abstellfläche
für Kraftfahrzeuge. Er bildet eine zusammenhängende Fläche, die aus mehreren
Stellplätzen (bei einem Parkplatz auf privatem Grund) oder Parkständen (bei einem
Parkplatz auf öffent-lichem Grund) besteht. Umgangssprachlich wird häufig auch der
einzelne Stellplatz oder Park-stand als Parkplatz bezeichnet. Die Verbindungswege
innerhalb eines Parkplatzes heißen Fahrgassen. Gebäude, die dem Einstellen von
Kraftfahrzeugen dienen, werden Parkbauten genannt. Parkleitsysteme informieren den
Verkehrsteilnehmer über Lage und Auslastung eines Parkplatzes.
Parkraumbewirtschaftung meint die Erhebung von Parkgebühren auf Parkplätzen.
Öffentliche Parkplätze sind ein wichtiger Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur, da sie
Einfluss auf den Gesamtverkehr eines Siedlungsgebietes haben. Ihre Anlage fällt in den
Aufgabenbereich der Verkehrsplanung, die Benutzung wird durch die
Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Woran erkennt ihr einen Parkplatz?
Parkplätze müssen nicht speziell gekennzeichnet sein. Ist eine Fahrbahn so breit, dass
selbst bei Gegenverkehr der nachfolgende Verkehr nicht behindert wird, so darf dort das
Fahrzeug grundsätzlich geparkt werden. Ausnahmen bilden Kreuzungsbereiche und
Bereiche, auf denen entweder ausdrücklich das Parken mit Verkehrszeichen untersagt
wird oder abgesenkte Borde bestehen (z.B. vor Grundstückszufahrten). Häufig bestehen
mit weißen Linien markierte Parkflächen, die auch durch ein blaues Verkehrsschild mit
einem großen „P“ gekennzeichnet sind. Die Linien markieren Grenzen.
Prinzipiell gilt in der Straßenverkehrsordnung die gegenseitige Rücksichtnahme.
Behinderungen sollten daher unterbleiben.

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Wie „parkt“ ihr am besten?
Geparkt wird prinzipiell längs zur Fahrbahn am rechten Fahrbahnrand. Ausnahmen
können durch entsprechende Schilder oder weiße Linien angeordnet sein.
Braucht ihr für euren PARK einen Parkschein?
Ja, wenn ein kostenpflichtiger Stellplatz parkiert wird und (siehe oben) keine
Sondernutzung (A) beantragt oder die Aktion nicht als Demonstration (B) bzw. Spontan-
Demonstration (C) gilt.